Neuigkeit
Durchführung Psychologischer Gefährdungsbeurteilung
Mein Angestellter hat seine fachliche Expertise erweitert und eine Fortbildung zur Durchführung der psychologischen Gefährdungsbeurteilung (GBU Psyche) erfolgreich abgeschlossen. Damit ist er optimal qualifiziert, um gemäß Arbeitsschutzgesetz § 5 ArbSchG seelische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen und zu bewerten.